Impressum |
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Ferienparadies
Lütow
Zeltplatzstraße 1
17440 Lütow
Deutschland
Inhaber:
GbR Klutmann
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Telefon:
(03 83 77) 493 0
Fax:
(03 83 77) 493
19
email:
info@ferien-paradies.de
www.ferien-paradies.de |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Ferienparadies
Lütow
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1.
Abschluss eines Vertrages |
| 1.1
Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald
Zimmer, Räumlichkeiten, sonstige Leistungen
zugesagt sind. Sämtliche Reservierungen werden
vom Ferienparadies Lütow schriftlich bestätigt.
Sofern dies terminlich nicht mehr möglich
ist, erhält der Besteller telefonisch eine
Reservierungsnummer. Sollte die Reservierungs-
Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung abweichen,
so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung
Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich
nach deren Erhalt widerspricht, spätestens
mit der Annahme der Leistungen. |
| 1.2
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet
die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,
gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag
geschlossen wurde. Der abgeschlossene Vertrag
kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. |
| 1.3
Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast,
so haften beide für alle vertraglichen Verpflichtungen
als Gesamtschuldner. |
2.
An- und Abreise
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| 2.1
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, stehen
reservierte Zimmer dem Gast am Anreisetag ab 16.00
Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag
bis 11.00 Uhr geräumt sein. |
| 2.2
Die Reservierungsdaten sind für beide Vertragsparteien
verbindlich. Reservierte Zimmer stehen dem Leistungsnehmer
nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
Eine Inanspruchnahme der reservierten Zimmer über
den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der Zustimmung
des Hotels. Bei einer vorgesehenen Abreise nach
11.00 Uhr ist die Rezeption bis spätestens
21.00 Uhr am Vorabend zu verständigen. |
3.
Leistungen
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| 3.1
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung
bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten
vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar
sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen
Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.
Der vertragliche Leitungsumfang des Hotels ergibt
sich aus den schriftlich getroffenen Vereinbarungen.
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| 3.2
Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis
reserviert, sind die Optionsdaten für beide
Parteien bindend. Nach Ablauf der vereinbarten
Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache
über die optionsgebuchten Zimmer und Leistungen
frei verfügen. |
| 3.3
Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
ist, verstehen sich die Preise pro Zimmer und
Übernachtung, einschließlich gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Leistungsnehmers.
Vereinbarte Preise können nach Vertragsabschluss
seitens Ferienparadies Lütow entsprechend
den dann gültigen Preisen ohne Vorankündigung
geändert werden, wenn zwischen Vertragsabschluss
und Leistungserbringung mehr als 6 Monate liegen.
Eventuell eingeräumte Sonderkonditionen müssen
direkt bei der Buchung bzw. bei Anreise erwähnt
werden. Spätere Änderungen oder Reduktionen
sind nicht möglich. |
4.
Zahlung
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4.1
Das Entgelt für die gebuchten Leistungen
ist generell vor Abreise des Gastes fällig.
Ferienparadies Lütow ist berechtigt, jederzeit
Vorauszahlungen in Höhe des gesamten zu erwartenden
Übernachtungspreises nach Abschluss des Beherbergungsvertrages
zu verlangen. Das Hotel kann, ohne Begründung,
jegliche Bestellung und Reservierung oder andrer
Leistung, die auszuführen ist, von der gesamten
oder teilweisen Begleichung voraussichtlich geschuldeter
Beträge im voraus abhängig machen und
zwar in Form von Anzahlungen, Abschlagszahlungen
oder bei Gesamtvorauszahlungen.
Ferienparadies Lütow darf, zur Garantie einer
Reservierung und für die sich daraus ergebenen
Leistungen, eine gültige Kreditkartennummer
eines von Ferienparadies Lütow akzeptierten
Kreditkartenunternehmens anfordern. |
| 4.2
Übersteigt der Rechnungsbetrag das 3-fache
des Übernachtungspreises, so ist Ferienparadies
Lütow berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen,
z.B. in Form von Wochenrechungen, zu erstellen
und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen. |
| 4.3
Zwischenrechnungen sind vom Gast direkt nach Erhalt
zahlbar. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in
Verzug, so kann das Hotel die Vereinbarung mit
sofortiger Wirkung aufheben. Die Geltendmachung
weiterer Kosten, insbesondere den Ausfall anderweitiger
Vermietung, bleibt Ferienparadies Lütow vorbehalten.
Rechnungen an Firmen, Reisebüros, etc. werden
nur erstellt, wenn dem Hotel, von dem Rechnungsempfänger,
eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung
auf deren offiziellem Geschäftspapier eingereicht
und diese von Seiten des Hotels akzeptiert wird.
Sämtliche Reservierungen werden vom Ferienparadies
Lütow schriftlich bestätigt. Sofern
dies terminlich nicht mehr möglich ist, erhält
der Besteller telefonisch eine Reservierungsnummer.
Sollte die Reservierungs- Bestätigung vom
Inhalt der Anmeldung abweichen, so wird der Inhalt
der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt,
sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren
Erhalt widerspricht, spätestens mit der Annahme
der Leistungen. |
| 4.5
Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter
schriftlicher Vereinbarungen. Andernfalls sind
die jeweils gültigen Gruppenpreislisten von
Ferienparadies Lütow maßgeblich. Die
Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen
hängt im übrigen von der Bezahlung einer
Anzahlung in Höhe eines Betrages von 80%
der zu reservierenden Leistungen ab, wobei die
Anzahl vier Wochen vor Ankunft der Gruppe Ferienparadies
Lütow eingegangen sein muss, damit die Reservierung
endgültig wirksam wird. Bei Gruppenreservierungen
behält sich das Hotel vor, das Kontingent
der nicht in Anspruch genommen Zimmer zu verringern
und/oder den vereinbarten Preis zu ändern,
wenn weniger als 75% der vereinbarten Zimmer in
Anspruch genommen werden. |
5.
Stornierungen
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5.1
Bei Um- bzw. Abbestellungen von reservierten Hotelzimmern,
Funktionsräumen und Arrangements werden in
Rechnung gestellt:
a) Bis 6 Wochen vor Ankunft, keine Kosten.
b) Bis 3 Wochen vor Anreise, 50% der vereinbarten
Leistungen.
c) Bei weniger als 3 Wochen vor Anreise, 80% der
vereinbarten Leistungen.
Das Hotel bezeichnet eine Reservierung als Gruppenreservierung
bei einer
Personenzahl ab 10. |
5.2
Für Einzelreservierungen:
a) Bis 2 Tage vor Ankunft, kostenfrei
b) Ab 2 Tage vor Anreise (nach 12.00 Uhr), 80%
der vereinbarten Leistungen.
Übernachtungen, die weder in Anspruch genommen
noch storniert wurden, werden mit 80% des Arrangements
in Rechnung gestellt. Es ist hierbei unerheblich,
ob das Hotel ausgebucht ist oder nicht. Sämtliche
Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
Die vorstehenden Stornogebühren werden um
die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung
des stornierten Zimmer bzw. Weiterberechnung der
Leistung erzielt wurde. |
5.3
Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen
und die Bereitstellung von Räumlichkeiten
haben folgende Stornofristen Gültigkeit:
a) über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten
entfällt,
b) 29. bis Tag der Anreise Bereitstellungskosten |
6.
Haftung
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| 6.1
Der Gast oder der Veranstalter haften gegenüber
Ferienparadies Lütow für die von ihm
oder ihren Gästen verursachten Schäden. |
| 6.2
Ferienparadies Lütow haftet gegenüber
dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn
die Leistungserbringung im Falle eines Streiks
oder infolge höherer Gewalt unmöglich
wird. Ferienparadies Lütow bemüht sich
in diesen Fällen um eine anderweitige Beschaffung
gleichwertiger Leistungen. |
| 6.3
Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf
einen Ferienparadies Lütow bereitgestellten
Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich
die Haftung von Ferienparadies Lütow auf
die Maßgabe der hierfür abgeschlossenen
Haftpflichtversicherungen. |
| 6.4
Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner,
mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl
oder Beschädigungen oder Zerstörungen
zu versichern. Eine Haftung von Ferienparadies
Lütow wird ausgeschlossen. |
| 6.5
Hundehalter haben eine Kopie Ihrer Hundehaftpflichtversicherung
bei Anreise vorzulegen. Das Mitbringen von Hunden
ist ohne Vorlage einer Hundehaftpflichtversicherung
nicht gestattet. |
7.
Kündigung
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| 7.1
Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume
zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht
Ferienparadies Lütow ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu. Politische Veranstaltungen
sind bei der Anmeldung deutlich zu kennzeichnen.
Hat Ferienparadies Lütow begründeten
Anlass zu der Annahme, dass eine Veranstaltung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit
oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet,
ebenso im Falle der höheren Gewalt oder innerer
Unruhen, kann Ferienparadies Lütow das Vertragsverhältnis
ebenfalls fristlos kündigen. |
| 7.2
Das gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne
Zustimmung von Ferienparadies Lütow in einer
Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen
bzw. zu Verkaufs- Veranstaltungen dienen, In diesen
Fällen steht dem Hotel der Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle
zu. |